Aufgrund des Schreibens des Bezirksgerichts vom 27 . 6. 2019 ( Auszug.:
Seite¾ Vetretungsnetz Punkt SONSTIGES :
Der Vater des Betroffenen ist Ende April verstorben vestorben. Diesbezüglich wird es in den nächsten
Wochen zur Abhandlung der Verlassenschaft kommen. )
Als ich das Schreiben erhielt tel. Ich umgehend mit Fr. Mayr - Mauhart C. Um dies sofort zu besprechen.
Ich sgte ihr am Telefon bereits das ich niemals in erwägung gezogen hätte hier in Sachen Erbschaft bezügl. Des
Todes vom Herrn Mayr - Mauhart Josef Karl , auch nur irgeetwas zu Verlangen !)
Ich fühlte mich ja schon ein wenig genötigt als ich wegen des Umzugs diese 2.600 Euro in Anspruch nehmen
Durfte , und war der Überzeuguung das Die Erbschaft damit erledigt ist.
Am Mittwoch den 10 besuchtest Du (Rupi) mich in der Ginskeystraße 4/2
Nachdem ich kurz über mein fürchterliches Leid bezüglich meiner CFS erzählen durfte und wir kurz über das
Schreiben sprachen bestätigte ich Dir das ich natürlich wenn Rechtlich notwendig eine beglaubigte
Verzichtserklärung beim Notar in St. Florian unterschreiben werde.
Für mich ich das Selbstveständis Eines Erhalten des Weinzierlgutes wichtig !
Vorab findest Du hier einen von mir vorangefertigten persönlichen Verzichtsvetrages bezüglich der Erbschft bzw.
der Verlassenschaft..
Freuen würde ich mich jedoch den mit Dir nicht besprochenen Passus über eine Art Gemüserechtpachtanbau-
Fläche von ca. 100 m2 auf Lebenszeit Leibrentlich pachten zu dürfen.
Pacht zins würde einmal im Jahr im Leinensaclerl bar übergeben werden!
Als Pachthöhe würde ich die Richtlinien einer OÖ Landwirtschaftskammer vorschlagen.
Sollt dies in Zukunft möglich sein würde es eine Selbstverständlichkeit sein bei meinem Vorprogrammierten
Erfolskoch - Outdoor und Indoorserie.: Wokn-Roll DER KOCH mit Gitarre und dem richtigen Gong!
Rohgewinnbeteiligung , erhöhter Pachtzins , .....etc.
Danke Josef